AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN LEVION-eStore

Stand 15.01.2018

Geltungsbereich

Die Leistungen im LEVION-eStore erfolgen auf Grundlage nachstehender Bedingungen. Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nicht. Eines Widerspruches durch unser Unternehmen bedarf es nicht. Für Geschäfte mit Verbrauchern gelten die besonderen Bedingungen für Geschäfte mit Verbrauchern, Vertragspartner ist die Firma LEVION Technologies GmbH, St. Peter Hauptstraße 117, A-8042 Graz.

Abweichende Bedingungen

Vom schriftlichen (Mail, Brief) Vertragsinhalt abweichende Bedingungen (Vertragsbestandteile) müssen in schriftlicher Form (Mail, Brief), zumindest jedoch in schriftlicher Form (Mail, Brief) wie etwa Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.

Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte

Sämtliche Nutzungsrechte an Plänen, Skizzen, Entwürfen, Zeichnungen, Bildaufnahmen und sonstigen technischen Unterlagen sowie Prospekten, Katalogen, Muster und Ähnlichem verbleiben ausschließlich bei unserem Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich durch schriftliche Zustimmung (Mail, Fax, Brief) dem Kunden ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Verfügung oder Nutzung in irgendeiner Form bedarf der ausdrücklichen schriftlichen (Mail, Fax, Brief) Zustimmung unseres Unternehmens.

Vertragsabschluss

Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend und können Änderungen unterliegen. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an unser Unternehmen zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wird eine Bestellung aufgegeben, schicken wir dem Kunden eine Nachricht (Mail), die den Eingang der Bestellung bei unserem Unternehmen bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn unser Unternehmen das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Kauf durch eine zweite Mail (Rechnungsmail) oder durch sonstige Übermittlung einer Rechnung bestätigt. Wenn die Bestellung in mehr als einem Paket versendet wird (Teillieferung), kann es vorkommen, dass der Kunde für jede Teillieferung eine eigene Rechnung erhält. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Rechnung ein separater Kaufvertrag zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden über die in der jeweiligen Rechnung aufgeführten Produkte zustande.

Der Kunde stimmt zu, Rechnungen elektronisch im PDF-Format per Mail zu bekommen.

Stornogebühren

Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bzw. Entgeltes gemäß §1168 ABGB eine Stornogebühr von 30 Prozent in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat der Kunde die vom Unternehmen empfangene Leistung zurückzustellen. Ist die Rückstellung der vom Unternehmen bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Kunde unserem Unternehmen den entsprechenden Wert zu vergüten.

Geringfügige Leistungsänderungen

Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.

Maßangaben durch den Kunden

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet unser Unternehmen nicht für deren Unrichtigkeit oder Unbrauchbarkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit und Unbrauchbarkeit offenkundig ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig oder unklar, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

Verkehr mit Behörden und Dritten

Erforderliche Bewilligungen Dritter (wie etwa eine Einverständniserklärung des Vermieters, etc.), Meldungen an Behörden (wie die Bau- und Gewerbebehörde, etc.), Einholung behördlicher Genehmigungen (wie etwa einer Benützungsbewilligung, etc.), hat der Kunde selbst und auf seine Kosten zu veranlassen.

Erfüllungsort

Sofern kein bestimmter Lieferort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens.

Versendung

Bei einer Lieferung „Transport enthalten“ gilt eine Beförderung mit Bahn, Post, Spediteur oder mit einem Frächter als vereinbart. Unser Unternehmen hat ab der Übergabe an Letztere ihrer Lieferverpflichtung entsprochen und hat, Gewährleistungsverpflichtungen nur noch am Ort der Übergabe an den Beförderer zu erbringen. Die Transportkosten sind bei einem Auftrag „Transport enthalten“ im Angebot inkludiert.

Liefertermine, Annahmeverzug

Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die vereinbarten Liefertermine als voraussichtliche unverbindliche Termine. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung.

Teillieferungen

Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

Lieferverzug

Wird ein vereinbarter Liefertermin (Fixtermin) von unserem Unternehmen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Bei Lieferung gegen Vorauskasse wird die Ware erst nach Zahlungseingang versandt, sodass die angegebenen Lieferzeiten erst bei Zahlungseingang zu laufen beginnen. Eine Nachfrist kann auch in diesem Fall erst nach Ablauf der vereinbarten Lieferzeit vom Kunden gesetzt werden. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich (Mail, Fax, Brief) vom Vertrag zurücktreten.

Gefahrenübergang

Alle Gefahren, auch die des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über (Gefahrenübergang). Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen „Transport enthalten“ der Übergang der Ware in die Verfügungsmacht des Transporteurs und bei „Transport exklusive“ der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer angemessenen Abholfrist von höchstens zwei Wochen.

Lagergebühren

Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abholung der Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Verständigung der Abholbereitschaft nach, verrechnet unser Unternehmen eine wöchentliche Lagergebühr pro Ware in Höhe von € 50,00 pro Woche.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum

Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

Zahlungsverweigerung

Der Kunde kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn unser Unternehmen die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat oder ihre Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit der Vertragsschließung nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet aber unser Unternehmen eine ausreichende Sicherstellung, so ist auch in diesen Fällen die Zahlung uneingeschränkt zu den vereinbarten Terminen zu leisten.

Zahlung

Die Zahlung des auf der Rechnung ausgewiesenen Betrages hat grundsätzlich per Banküberweisung, ohne Skonto- oder Rabattabzug, zu erfolgen. Scheck oder Wechsel werden nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert. Sofern die Zahlung durch einen Scheck oder Wechsel erfolgt, wird die Forderung unseres Unternehmens erst mit deren Einlösung getilgt; daraus anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

Mahnspesen, Verzugszinsen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen, unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahnspesen und Verzugszinsen zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden werden EUR 35,00 als Aufwandsentschädigung für jedes Mahnschreiben unseres Unternehmens vereinbart.

Bei Zahlungsverzug wird als Ersatz für die unserem Unternehmen anfallenden Kreditspesen, vorbehaltlich der Geltendmachung eines allfälligen darüberhinausgehenden Schadens, - bei Unternehmern der gesetzliche Zinssatz iSd. § 456 UGB vereinbart.

Terminverlust

Kommt der Kunde bei einer vereinbarten Raten- oder Teilzahlung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so kann die gesamte Restschuld auf einmal fällig gestellt werden.

Insolvenz, Schuldenregulierungsverfahren

Im Falle der Eröffnung eines Insolvenz-, Konkurs-, oder Schuldenregulierungsverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien oder der Nichteröffnung eines solchen mangels hinreichenden Vermögens iSd Insolvenzordnung ist die jeweils andere Vertragspartei erst nach Erhalt der vertraglich geschuldeten Leistungen oder höchstens Zug um Zug verpflichtet, ihre jeweiligen Leistungen gegenüber der anderen Vertragspartei zu erbringen.

Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, Zurückbehaltungsrecht

Das Unternehmen ist berechtigt über die Kunden Bonitätsauskünfte im verkehrsüblichen Ausmaß einzuholen.

Im Falle der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden, insbesondere bei Vorliegen von Kreditauskünften von angesehenen Bonitätsauskunftsunternehmen (insbesondere CRIF GmbH; KSV 1870; AKV; etc.) mit Auskünften schlechter (negativer) Bonität, ist unser Unternehmen berechtigt, für die aus gegenständlichem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen eine Vorauszahlung (Sicherstellung) vom Kunden zu verlangen, sofern die bis dahin geleisteten Vorauszahlungen des Kunden bereits zur Leistungserfüllung durch unser Unternehmen konsumiert worden sind.

Bis zum Einlangen der oben genannten noch offenen Vorauszahlung unseres Kunden, ist unser Unternehmen berechtigt, die weitere Leistungserbringung zurückzubehalten.

Gewährleistung

  • Festgestellte oder feststellbare Mängel sind unverzüglich unserem Unternehmen anzuzeigen, da andernfalls Gewährleistungs- und die anderen in §§ 377, 378 UGB genannten Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können.
  • Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als unserem Unternehmen verändert worden, außer bei Notreparaturen oder bei Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung gegenüber unserem Unternehmen erloschen.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und achtzehn Monate für unbewegliche.
  • Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen. − Unser Unternehmen hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.

Es wird festgehalten, wonach Veränderungen des von unserem Unternehmen erstellten und gelieferten Produktes an den Kunden durch Dritte, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zum sofortigen Ausschluss des Gewährleistungsanspruches des Kunden gegenüber unserem Unternehmen führt.

Aufrechnungsverbot

Der Kunde kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen unseres Unternehmens nicht aufrechnen, sofern unser Unternehmen die Aufrechnung nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

Haftung für Schäden, Verjährung von Ansprüchen

Unser Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Ferner ist gegenüber Unternehmern jede Haftung unseres Unternehmens für den einzelnen Schadensfall mit dem Auftragswert begrenzt, maximal jedoch im Ausmaß der Haftpflichtversicherungssumme, das sind EUR 1.500.000,00 (in Worten: Euro eine Million fünfhunderttausend), begrenzt. Für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet unser Unternehmen jedoch nicht. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen unser Unternehmen, wenn sie nicht vom Kunden binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten/Verstoß (Präklusivfrist).

Adressänderungen

Die Vertragspartner haben Adressänderungen einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

Gerichtsstand, Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. Darüber hinaus wird ausdrücklich die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen IPRG und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens vereinbart. Diese Gerichtsstands- und Rechtswahlvereinbarung gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.

Salvatorische Klausel

In Falle der Unwirksamkeit einer oder auch mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll inhaltlich aufrecht. Die unwirksame Bestimmung ist sodann durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unzulässigen Bestimmung am nächsten kommt.

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